Früher Ausstieg muss nicht teuer sein!

Button gedrückt und schon ist man eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei einer Singlebörse eingegangen.

Nicht immer macht glücklich, was danach kommt.

Der Wunsch: Nichts wie raus hier.

Die Aktion: Ausstieg vor vereinbartem Laufzeitende.

Die Konsequenz: Hohe Kosten und reichlich Frust.

Bei Stiftung Warentest klingt das im O-Ton so:

„Die Singlebörse #Parship macht bei Kunden, die eine kosten­pflichtige Mitgliedschaft widerrufen, ordentlich Kasse. Bis zu 75 Prozent des vollen Mitglieds­beitrags sollen sie als sogenannten Wert­ersatz zahlen. Die Praxis von Parship ist sehr umstritten. Betroffene haben derzeit gute Chancen, mit Erfolg gegen die hohen Rechnungen zu klagen.“

Stiftung Warentest bezieht sich in dieser Aussage auf ein laufendes Verfahren und ein Urteil des Amts­gerichts Hamburg aus dem Oktober 2016, in dem die Abrechnungspraxis von Parship für rechts­widrig erklärt wurde. Parship wurde in diesem Urteil anstatt der geforderten 359€ für fünf Nutzungstage nur 6,55€ zugesprochen.
Onlineverträge können selbstverständlich widerrufen werden. Innerhalb von 14 Tage. Die Online-Dienstleister können für die in den 14 Tagen erbrachten Leistungen einen Wertersatz berechnen. Wie würden wir als User diesen errechnen? Gesamtpreis durch Anzahl der damit erkauften Tage mal Anzahl der verbrauchten Tage. Singlebörsen, und hier geht es nicht nur um Parship, haben allerdings einen anderen Algorithmus.

Stiftung Warentest: „Die Singlebörse verspricht nach eigenem Verständnis nicht den Zugriff auf eine Single-Daten­bank, sondern sieht als Kern des Leistungs­versprechens „die Kontakt­aufnahme zu einer bestimmten Anzahl möglichst genau passender potentieller Lebens­partner“. Parship garan­tiert zahlenden Mitgliedern bei einer sechs­monatigen Mitgliedschaft fünf Kontakte und bei einer zwölfmonatigen Mitgliedschaft sieben. Erreicht ein Nutzer die Anzahl dieser „garan­tierten Kontakte“ bereits während der Widerrufs­frist, kommt es zu dem enorm hohen Wert­ersatz.“

Wichtig für uns ist zu wissen, was  hinter „Kontakt“ steckt. Und, nein, es ist nicht der Prinz auf dem weißen Ross, mit dem wir ins Abendrot reiten. Bei Parship reicht es, wenn wir die Antwort von jemandem lesen, den wir zuvor angeschrieben haben. Selbst wenn in dem Textfeld nur „Danke nein“ steht, rechnet Parship dies als Kontakt.

Konsumentenschützer und Juristen schätzen die Erfolgsaussichten von Klagen gegen verrechneten Wertersatz bei Widerruf als sehr gut ein. Und selbst wenn die leidige Geschichte schon etwas zurückliegt: Eventuelle Rückforderungsansprüche verjähren erst nach drei Jahren. Wer also 2014 schon widerrufen und viel Geld für keinen Prinzen bezahlt hat – bis Ende 2017 kann noch Klage eingereicht werden.

Es ist, bei aller Kritik zu den Abrechnungsmodalitäten, aber wichtig darauf hinzuweisen, dass Parship im Februar 2016 beim letzten Singlebörsen und Partnervermittlungstest erstklassige Bewertungen erhalten hat: https://www.test.de/Singleboerse-und-Partnervermittlung-Vier-Online-Anbieter-schneiden-gut-ab-4970119-0/.

Meine persönlichen Erfahrungen mit Parship waren auch völlig in Ordnung. Es bewegen sich dort – wie im echten Leben – die Guten und die weniger Guten. Und es braucht halt etwas Geduld, bis man aus den Guten den Besten für sich herausgefiltert hat.

Hier der komplette Text: https://www.test.de/Singleboerse-Parship-Hohe-Kosten-bei-Ausstieg-so-wehren-Sie-sich-5190091-0/Quelle: Stiftung Warentest

 

Kommentar hinterlassen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert