Die automatische Vertragsverlängerung bei Parship ist unzulässig
Das Wichtigste zuerst: Wenn Sie in die Falle der automatischen Vertragsverlängerung gegangen sind, stoppen Sie sofort alle Aktivitäten auf Parship! Die automatische Vertragsverlängerung wurde vom OGH zwar als rechtswidrig bestätigt, Wertersatzforderungen, wenn Sie nach Vertragsende auf Parship noch aktiv sind, kommen dann aber trotzdem auf Sie zu.
Der Verein für Konsumenteninformation/VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums ein Urteil gegen Parship (PE Digital GmbH) erstritten. Der OGH hat es nun bestätigt und die außerordentliche Revision der Beklagten zurückgewiesen. Somit ist rechtskräftig, dass eine de facto neutrale Mails von Parship, in der lediglich ein weiterführender Link zu zusätzlichen Informationen enthalten ist nicht Rechtsgrundlage einer automatischen Vertragsverlängerung ist.
Bei befristeten Mitgliedschaften, wie sie bei Parship und anderen Partnerbörsen Grundlage des Geschäftsmodells sind, sieht das Konsumentenschutzgesetz vor, dass der Kunde durch einen besonderen Hinweis auf die bevorstehende automatische Vertragsverlängerung hingewiesen wird. Die Mails, die Parship zu diesem Zwecke verschickt, zeigen im Betreff nur „Nachricht zu ihrem Profil“ und weisen auch im Text nicht auf die bevorstehende Vertragsverlängerung hin. Erst wenn man den Link in der Mail anklickt, der dann auf die Parship Homepage führt, wo man sich extra einloggen muss, enthält die relevanten Hinweise zur automatisierten Vertragsverlängerung. Die gesetzliche Warnfunktion sei damit nicht hinreichend erfüllt, urteilten bereits die Vorinstanzen. Parship ging daraufhin in Revision. Das vom OGH bestätigte das Urteil, das damit rechtskräftig wurde.
Für Parship-User bedeutet das konkret, dass sie die Rückerstattung des verrechneten Entgelts für die automatische Verlängerung zurückfordern, bzw. offene Kostenforderungen von Parship verweigern können. Mit folgender Ergänzung: „Wenn die Dienste von Parship im Verlängerungszeitraum aber weiter genutzt wurden, kann PE Digital GmbH dafür ein anteiliges Entgelt fordern; die Höhe ist jeweils im Einzelfall zu ermitteln.“
Deswegen stellen Sie unbedingt jede Aktivität auf Parship mit Ablauf der Befristung ein. Die Wertersatzforderungen die danach nämlich auf Sie zukommen können, sind wieder ein anderes Thema. Und das kann teuer werden.
PS: Der VKI stellt unter www.verbraucherrecht.at/downloads/musterbriefe/PARSHIP.docx einen Musterbrief zur Verfügung.